Ziel ist der „Stadtstillstand“: Berliner Polizei vs. „Letzte Generation“

Spezielle Anordnungen sollen der Berliner Polizei helfen, auf die angekündigten Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ reagieren zu können. Der Berliner Innensenat will gesetzliche Änderungen, um den „Klimaaktionen“ besser begegnen zu können.
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Ein Aktivist der „Letzten Generation“ klebt seine Hand an den Straßenbelag fest, um den Verkehr davor zu blockieren.Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
Von 20. April 2023

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Die Berliner Polizei hat eine spezielle Einsatzanordnung erlassen, um auf die angekündigten massiven Blockadeaktionen der „Letzten Generation“, mit der man die Hauptstadt „lahmlegen“ will, zu reagieren.

Sie ist darauf ausgerichtet, mögliche Blockaden zu verhindern oder daraus folgende Verkehrsstörungen zu verringern sowie damit verbundene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten „beweissicher“ zu verfolgen.

Straßenblockaden und Protestmärsche

Die „Letzte Generation“ startete bereits am Mittwoch, 19. April, ihren angekündigten „Klimaprotest“ in der Hauptstadt mit Straßenblockaden und Protestmärschen. Etwa 160 Menschen nahmen am Nachmittag an verschiedenen Orten der Hauptstadt daran teil, hieß es seitens der Polizei gegenüber AFP.

Hauptziel der ersten Aktionen wären die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg gewesen, erklärte ein Sprecher der Polizei Epoch Times. Dabei gab es kurzfristige Protestmärsche, zum Beispiel auf der Köpenicker Straße und das Blockieren von Kreuzungen, zum Beispiel auf der Kreuzung Karl-Marx-Allee/Straße der Pariser Kommune. Bis 17:30 Uhr wären alle Aktionen beendet worden.

Polizei will schnellstmöglich Blockaden auflösen

Doch der Großteil der Aktionen ist für kommende Woche angekündigte. Wie will die Berliner Polizei angesichts von vielen Blockadeaktionen an verschiedenen Orten gleichzeitig reagieren? Gibt es dafür besondere Vorbereitungen, wollte Epoch Times wissen?

Man wolle in den kommenden Tagen auf die bisher gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit den Aktionen der „Letzten Generation“ zurückgreifen, erklärt ein Polizeisprecher.

„Dafür halten wir im Stadtgebiet eine Vielzahl von Polizisten bereit, die Verkehrsknotenpunkte sowie Zu- und Abfahrten zur Stadtautobahn im Blick behalten, schnellstmöglich Verkehrsmaßnahmen einleiten, Blockaden auflösen, eine beweissichere Strafverfolgung gewährleisten und freiheitsentziehende Maßnahmen durchführen“, heißt es.

Grundsätzlich gelte es, Störungen für den Straßenverkehr zu verhindern oder schnellstmöglich zu beseitigen und Straftäter konsequent zwecks richterlicher Anordnung eines Gewahrsams zur Gefahrenabwehr oder von Untersuchungshaft vorzuführen.

Bei Störungen möchte man Verkehrswarnmeldungen veranlassen, „damit sich die Menschen in Berlin darauf einstellen können, mehr Zeit für ihre Wege einzuplanen oder Umfahrungen zu nutzen“.

Appelle von Polizei und Senat

Als Polizei appelliere man an die Aktivisten, ihre Aktionen als Versammlungen anzuzeigen, sich kooperativ zu zeigen und ihre Meinung und Botschaften im Rahmen ihrer rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu äußern.

Gleichzeitig erklärt die Berliner Polizei zu der Frage, ob man sich mehr Unterstützung seitens der Politik gegen die Blockadeaktionen wünsche, dass sie über die notwendigen Hilfsmittel und Rechtsgrundlagen verfüge, um auf die Aktionen reagieren zu können.

Doch was sagt der Berliner Senat zu den geplanten Blockadeaktionen? Hat er eine langfristige Strategie gegen zukünftige Blockade-, Beschmutzungs- und Störaktionen der „Klimaaktivisten“?

In der Antwort des Berliner Innensenats heißt es zunächst, man will die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit unter Beachtung der Regelungen des Versammlungsfreiheitsgesetzes schützen.

Gleichzeitig wolle man Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen würden durch eine Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes Berlin unterstützt und an die Justiz zur Prüfung und Ahndung abgegeben.

Zwangsgelder: Blockierer sollen zahlen

Für die polizeilichen Maßnahmen erhebe man nach Möglichkeit Gebühren. Und bei „wiederholt anfallenden“ Tatverdächtigen zu Blockadeaktionen erlasse man Aufenthaltsverbotsverfügungen „im Bereich des Fernstraßennetzes und auf Bundesautobahnen“. Bei Nichtbeachtung können diese ein Zwangsgeld zur Folge haben, erklärt der Senat.

Darüber hinaus strebe man gesetzliche Änderungen an, um den „Phänomenen“ im Zusammenhang mit den Klimaaktionen „adäquater“ begegnen zu können. Wie diese konkret aussehen könnten, erklärte der Innensenat nicht.

Auf die Frage, ob es zwischen dem Berliner Senat und der „Letzten Generation“ bereits Gespräche gab, erklärte der Innensenat, dass es seinerseits keine Gespräche gab.

Allerdings gab es am Dienstag, 18. April, ein Gespräch zwischen Vertretern der Landespolizeidirektion Berlin und der „Letzten Generation“, „in dem sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Verfahren und die differenten Interessen ausgetauscht wurde“.

„Klimaaktivisten“ wollen Verkehr in Berlin „lahmlegen“

Die Gruppe „Letzte Generation“ hatte Anfang der Woche angekündigt, in den kommenden Wochen mit möglichst vielen Blockaden den Verkehr in Berlin lahmzulegen. „Wir machen so viele Straßenblockaden wie möglich“, sagte Sprecherin Aimée van Baalen am Dienstag.

Am Sonntag soll eine angekündigte Versammlung am Brandenburger Tor stattfinden, ab Montag dann der „Stadtstillstand“ beginnen. Bis Anfang Mai will die „Letzte Generation“ in Berlin so viele Straßen wie möglich blockieren.

Zu den Protestaktionen hätten sich über 800 Menschen angemeldet. Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet hätten sich bereits in Berlin eingefunden, teilte die Gruppe am Mittwoch mit.



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